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1. Vorbereitung des Verstorbenen im Hinblick auf die Bestattung
1.1. Die rituelle Waschung des Verstorbenen Die rituelle Waschung des Leichnams eines Muslim ist eine Vorschrift. Der Körper des Verstorbenen muss sofort rituell gereinigt werden, damit eine schnelle Bestattung vollzogen werden kann. Diese reinigende Waschung wird vollzogen, von einem Muslim oder einer Muslima, nach einem ganz genauen Ritus. Nachdem der Leichnam mit dem Kopf in Richtung Mekka gelegt ist, wird der Körper drei mal gewaschen, dann abgetrocknet und in weisse Tücher gehüllt.
1.2. Die rituelle Waschung in einer öffentlichen Einrichtung ( Krankenhaus ) Es wird angeraten den Ablauf der Waschung des Leichnams zu erleichtern, indem man lauwarmes Wasser und einen Waschtisch zur Verfügung stellt, der so gedreht werden kann, dass das Gesicht des Verstorbenen, der auf seiner rechten Seite liegt, nach Mekka blickt. Die Waschung des Leichnams sollte auch in einem neutralen Raum, ohne religiöse Zeichen, möglich sein.
2. Das Begräbnis nach islamischen Vorschriften
Nachdem der Verstorbene gewaschen und in Leinen gehüllt ist, wird der Leichnam zum Friedhof gebracht, um begraben zu werden.
2.1. Frist für die Bestattung Die Bestattung muss so schnell, wie möglich organisiert werden, und es dürfen nicht mehr als 48 Stunden zwischen dem Tod und der Bestattung vergehen. ( ausser in Fällen höherer Gewalt. )
2.2. Grabgebet Vor dem Begräbnis wird das Grabgebet gesprochen, welches vorgeschrieben und obligatorisch ist. Dieses Gebet wird allgemein von einem Imam auf dem Friedhof zelebriert. Es kann aber auch in einem neutralen Raum gebetet werden, ohne religiöse Zeichen. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebet im Innern einer Moschee stattfinden zu lassen.
2.3. Das Begräbnis Die Muslime begraben den Leichnam direkt in den Boden, und legen ihn auf seine rechte Seite, so dass er nach Mekka blickt. Der Islam sieht ein Begräbnis ohne Sarg vor, in einem Grab das in eine ganz genaue Richtung blickt und eine Tiefe von mindestens 1,5 Meter hat. Teure und ausgefallene Grabsteine, Grabmonumente, Mausoleen, Statuen und andere Praktiken sind nicht erlaubt.
2.4. Feuerbestattung Im Islam ist die Feuerbestattung strikt verboten. 3. Das islamische Begräbnis in Luxemburg
3.1. Benutzung eines Sarges So lange wie die Benutzung eines Sarges gesetzlich vorgeschrieben ist, benutzt man einen sehr einfachen und leichten Sarg, um einen schnellen Zerfall zu ermöglichen.
3.2. Islamische Grabparzellen Der islamischen Gemeinschaft steht eine Parzelle auif dem Friedhof von Merl (Stadt Luxemburg ) zur Verfügung. Die Anlage dieser Parzelle berücksichtigt die spezifische Ausrichtung der Gräber und erlaubt es auch, eine andere religiöse Verpflichtung zu erfüllen, nämlich die verstorbenen Muslime in einer Gruppe beizusetzen. Es ist aber nicht notwendig, eine grosse Trennung zwischen dieser Parzelle und dem Rest des Friedhofs vorzusehen. Eine einfache Hecke oder ein Weg können genügen.
3.3. Das Grab Die Mindesttiefe des Grabes ist 1,5 Meter und es muss auf einer Achse von 34º- 214° ausgerichtet sein. Ist das Grab geschlossen, kann die Abgrenzung des Grabes durch einen einfachen Rahmen geschehen, und man sieht eine kleine Plakette vor, welche die Identität des Verstorbenen anzeigt. Auf jeden Fall muss man die Gräber gut erkennen können, um zu verhindern, dass Leute über sie gehen.
3.4. Begräbnis auf einer nicht-islamischen Parzelle Ist eine Beisetzung auf einer islamischen Parzelle oder eine Heimführung des Verstorbenen in sein Herkunftsland nicht möglich, soll man versuchen einen Platz zu finden, auf dem die Ausrichtung des Grabes mit dem islamischen Ritus übereinstimmt.
3.5. Dauer der Grabkonzessionen Da der Islam die Exhumierung verbietet, muss man eine ewige Grabkonzession für das Grab eines verstorbenen Muslim vorsehen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Dauer der Grabkonzession länger sein, als der vollkommene Zerfall des Leichnams dauert. (keine Knochenreste dürfen sichtbar sein) Die Mindestdauer der Konzession hängt also auch von der Zusammensetzung des Erdreichs ab. Es wird also dringend geraten, sich, wenn möglich, bei den für den Friedhof zuständigen Dienststellen zu informieren, um zu erfahren, wie lange normalerweise die Zerfallszeit dauert.
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